Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover
Kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts – vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung
Termin vereinbarenVertretung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
Von der Vertragsgestaltung über Trennungsprozesse bis hin zur Vertretung vor Gerichten und in Verhandlungen
Ich
- begleite Sie im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft,
- gestalte Dienst- und Arbeitsverträge,
- manage Kündigungs- und Trennungsprozesse,
- begleite Sie bei der Durchführung behördlicher Verfahren zur Einholung von Zustimmungen zu einer Kündigung, z.B. vor dem Integrations- oder dem Gewerbeaufsichtsamt,
- vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht,
- berate Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und vertrete Sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren,
- führe für Sie Verhandlungen über Interessenausgleiche, Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen – auch in Einigungsstellen.
Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Rund um Arbeitsverträge, Kündigungen und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
Ich
- berate Sie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen,
- gestalte Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen wie Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen,
- berate Sie bei Abmahnungen und bei der Freistellung von der Arbeit,
- überprüfe die Wirksamkeit von Befristungsabreden,
- berate und vertrete Sie bei bevorstehender Kündigung sowie nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung,
- vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht,
- verhandle über den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen mit Abfindungsregelungen,
- überprüfe und gestalte Arbeitszeugnisse,
- vertrete Sie in behördlichen Verfahren, z.B. vor dem Integrations- und dem Gewerbeaufsichtsamt.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich kompetent und persönlich beraten!
Termin vereinbarenÜber mich
Ich verfüge über langjährige Erfahrung auf allen Seiten des Arbeitsrechts, als Vertreter von Betriebsräten, Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden sowie in Großunternehmen.
Neben dem Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich einen zusätzlich Mastertitel mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht erworben (Thema der Masterarbeit bei Frau Prof. Dr. Tillmanns: „Zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifverträgen“).
- Referendariat in Großkanzleien sowie auf Arbeitsrecht für Arbeitgeber spezialisierten Kanzleien in Hamburg
- nach dem Studium mehrjährige Tätigkeit in einer Kanzlei in Hannover mit Spezialisierung auf Arbeitnehmerrechten und Vertretung von Gesamtbetriebsräten, Betriebsräten und Arbeitnehmenden
- im Anschluss Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt in einem deutschlandweit agierenden IT-Unternehmen
Daniel Lauterbach
Von der Vertragsgestaltung über Veränderungen im Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch vor Gerichten und in Verhandlungen
- 1983 geboren in Hannover
- verheiratet und Vater von zwei Kindern
- ehemaliger Leistungssportler im Schwimmen
- aktiver Fußballspieler beim SF Anderten und Hannover 96 Fan


Vergütung
Ich biete Ihnen eine faire, transparente Kostenübersicht und unterstütze Sie bei der Klärung von Kostenfragen – von Rechtsschutzversicherung bis hin zu flexiblen Zahlungsmodellen
- Ich setze mich mit Engagement und Fachwissen für die Mandantinnen und Mandanten ein und betone die Bedeutung angemessener Bezahlung für gute Arbeit.
- Viele Menschen scheuen eine Rechtsberatung aus Angst vor Kosten. Da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Gebühren regelt, ist diese Angst in vielen Fällen unbegründet.
- So kostet eine fundierte Erstberatung bei mir maximal 226,10 Euro brutto (190,- Euro netto).
- Rechtsschutzversicherungen können schon für kleine monatliche Beträge Kosten regulieren. Ich helfe gern beim Klären des Versicherungsschutzes und beim Antrag auf Deckungsschutz.
- In Einzelfällen können individuelle Gebührenvereinbarungen angeboten werden.
- Selbstzahlende müssen Kosten nicht unmittelbar begleichen. Ich suche nach Lösungen bei finanziellen Engpässen und erinnere daran, dass anfallende Kosten steuerlich absetzbar sind.
- Sie als Mandantin oder Mandant entscheiden nach der Erstberatung, ob weitere Maßnahmen durch die Kanzlei ergriffen werden sollen.
Kontakt
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